Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit  


Das Risiko der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Etwa jeder 4. Arbeitnehmer wird vor Erreichen der

Altersrente aus dem Berufsleben wegen Krankheit oder

Unfall ausscheiden

 

 

Definitionen: 

 

 

 

 

Berufsunfähig bedeutet, dass Sie infolge
von Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfall auf absehbare Zeit nicht 
imstande sind, 
Ihren erlernten und ausgeübten Beruf 
 auszuüben.
 
Erwerbsunfähig bedeutet, dass Sie 
infolge von Krankheit, körperlicher oder
geistiger Gebrechen
keinen Beruf (egal welchen) mehr
regelmäßig ausüben können.  
Seit 02.01.2001 gültige Erwerbsunfähigkeitsrente
 
Halbe Erwerbsminderungsrente bei einem
 
Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen
 
Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden
 
ca. 18% vom Bruttolohn
 
Volle Erwerbsminderungsrente bei einem
 
Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen
 
Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden
 
ca. 36% vom Bruttolohn 
 
Keine Erwerbsminderungsrente bei einem
 
Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen
 
Arbeitsmarkt von 6 Stunden und mehr
 
 Nichts. 
 
Mein Vorschlag:
  
Lassen Sie BUV doch von Ihrem Bruttolohn bezahlen.
 
Sie zahlen ca. 50% weniger Beitrag.